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Zufluss von Einnahmen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2010/34RWZ 2010, 135 Heft 5 v. 28.5.2010

1. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss iSd § 19 EStG grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Diese Sicht gebietet der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH.

2. Der Zufluss eines Geldbetrages ist auch mit Einlangen eines Kaufpreises bei einem Treuhänder gegeben.

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