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Rückstellungsbildung für zukünftige Abbruchkosten

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrechtRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2010/25RWZ 2010, 105 Heft 4 v. 27.4.2010

Der Beitrag geht der Frage nach, ob für zukünftige Abbruchkosten aufgrund der rechtlichen Verpflichtung die Rückstellung in voller Höhe zu dotieren ist oder trotz rechtlicher Verpflichtung eine ratierliche Bildung vorzunehmen ist.

Beispiel und Frage

Unternehmer U errichtet auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude mit der vertraglichen Verpflichtung, dieses nach 30 Jahren wieder auf seine Kosten abzureißen.

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