Wenn die in einer Generalversammlung einer GmbH zu beschließende Sonderprüfung Geschäftsführungsmaßnahmen betrifft, sind Geschäftsführer, die als Gesellschafter oder deren Vertreter in die Beschlussfassung involviert sind, vom Stimmrecht ausgeschlossen.
OGH 18. 9. 2009, 6 Ob 49/09p