Im Zuge der Jahresabschlusserstellung müssen Beteiligungen hinsichtlich einer Abwertungsnotwendigkeit iSd § 204 Abs 2 UGB geprüft werden. Der hierzu notwendige Vergleichswert manifestiert sich bei ertragbringenden Beteiligungen im Ertragswert. Für die Bewertung der wachsenden Anzahl von Beteiligungen an NPO können die ertragswertorientierten Verfahren mangels vorhandener Erträge nicht angewandt werden, sodass - vergleichbar einem direkten Investment - auf den Wertmaßstab des Substanzwertes zurückgegriffen wird. Im Anschluss wird ein alternatives Bewertungsmodell für Beteiligungen an NPO präsentiert, welches auf die ganzheitliche und zukunftsorientierte Ausgestaltung des beizulegenden Wertes iSd § 204 Abs 2 UGB Bezug nimmt.