Da die seinerzeit nach § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG mögliche Firmenwertabschreibung mit dem übertragenen Betrieb verbunden (objektbezogen) war, ist im Falle der Veräußerung dieses Betriebes der noch nicht abgeschriebene Firmenwert bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gewinnmindernd zu berücksichtigen.
VwGH 23. 9. 2010, 2008/15/0081