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Keine Differenzhaftung und Einlageverpflichtung der Gesellschafter bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung)

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas Wenger (am Verfahren beteiligt)RWZ 2010/79RWZ 2010, 328 Heft 11 v. 24.11.2010

Da die Gesellschafter im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung) keine Einlageverpflichtung übernehmen, haften sie auch nicht für eine allfällige Differenz, wenn die für die Kapitalberichtigung verwendeten Rücklagen aus dem letzten Jahresabschluss überbewertet oder zur Zeit der Durchführung der Kapitalberichtigung aufgezehrt sind.

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