Rückdeckungsversicherungen für Pensions- oder Abfertigungsverpflichtungen erfüllen zwar die Definition eines Versicherungsvertrags und auch eines Finanzinstruments, sind aber aufgrund der spezielleren Regelung nach IAS 19 - Employee Benefits zu bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht die Kriterien für ein "Plan Asset" erfüllt.