Ab dem 1. 1. 2009 sind Fremdkapitalkosten bei der Anschaffung und Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zwingend zu aktivieren.1) Das zuvor bestehende Wahlrecht zur Aufwandserfassung oder Aktivierung von Fremdkapitalkosten wurde im Zuge der Überarbeitung des IAS 23 im März 2007 gestrichen. Auch wenn das Konzept zur Erfassung von Fremdkapitalkosten grundsätzlich schlüssig ist und die Eliminierung des Wahlrechts zu einer besseren Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen in Zukunft führen wird, kann die praktische Umsetzung des neuen IAS 23 Unternehmen vor Probleme bei der Bilanzierung stellen. Ziel des Artikels ist es, in ausgewählten Bereichen auftretende Probleme zu erläutern und Lösungswege für die Praxis aufzuzeigen.