Der Autor unternahm im Februar-Heft (RWZ 2/2009, 40 ff) den Versuch einer Standortbestimmung hinsichtlich der Bewertung von Sachdividenden. Wiesner vermisste (März-Heft; RWZ 3/2009, 69 f) darin zu Recht einen Quellennachweis zu der vom Autor getroffenen Aussage, dass auszuschüttende Gegenstände des Anlagevermögens in das Umlaufvermögen umzugliedern sind. Im Folgenden sei daher auf diese unternehmensrechtliche Frage näher eingegangen.