Die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen geht für Kreditinstitute deutlich weiter als jene im UGB. Konzernabschlüsse müssen etwa aus der Perspektive übergeordneter Finanzholdinggesellschaften aufgestellt werden. Die Befreiungstatbestände für Teilkonzerne sind stark eingeschränkt. Da sich die Bestimmungen ab dem Jahr 2007 wesentlich geändert haben und manche Banken aus Unkenntnis der Änderungen keine Konzernabschlüsse aufgestellt haben, stellt der Beitrag die Rechtslage samt Grundsatzfragen dar, mit denen das Accounting Team der FMA in den letzten Jahren regelmäßig konfrontiert war.