Dieser Beitrag zeigt einerseits die Ähnlichkeiten der Gruppenbesteuerung und des Cash Pooling und andererseits die Unterschiede bei der Behandlung der Steuerumlagen bzw der Abgaben und Vergütungen bei Poolgesellschaften bezogen auf die Verwirklichung einer verbotenen Einlagenrückgewähr auf. Für Cash Pooling Strukturen werden darüber hinaus rechtlich zulässige Lösungen zur Vermeidung der verbotenen Einlagenrückgewähr aufgezeigt. Auf eine Erläuterung der Synergien der besprochenen Systeme wird an dieser Stelle verzichtet.