Der OGH hat in dieser Entscheidung Aussagen zur Auslegung des Umwandlungsgesetzes in der bis 10. 12. 2007 geltenden Fassung getroffen. Der Sachverhalt und die Beurteilung des Gerichtshofes sind im Beitrag von Wenger (RWZ 2008/33, 104) dargestellt. Wenger nimmt aus zivilrechtlicher Sicht Stellung. Im Folgenden soll die abgabenrechtliche Seite beleuchtet werden.
OGH 7. 11. 2007, 6 Ob 235/07p