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Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen bei Abschlussprüfungen

Revision und KontrolleKammer der WirtschaftstreuhänderRWZ 2008/18RWZ 2008, 49 Heft 2 v. 25.2.2008

1. Vorbemerkungen

Im Zuge von Abschlussprüfungen geben die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen Erklärungen gegenüber dem Abschlussprüfer ab. Hierzu gehören alle Aufklärungen und Nachweise, die der Abschlussprüfer für eine sorgfältige Prüfung als notwendig ansieht (§ 272 Abs 2 UGB).

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