Verfügen die Minderheitsgesellschafter über besondere Mitspracherechte an einem Unternehmen, so kann dies zur Folge haben, dass der Mehrheitsgesellschafter dieses Unternehmen trotz Stimmrechtsmehrheit nicht beherrscht. Die fehlende Beherrschung führt nach IFRS zu einem Vollkonsolidierungsverbot für den Mehrheitsgesellschafter und kann auf dessen Konzernabschluss unter Umständen entscheidende Auswirkungen haben.