VwGH 21. 11. 2007, 2004/13/0144
1. Der Firmenwert besteht aus den einzelnen Faktoren, wie etwa dem Kundenstock, den Vertriebsrechten, der innerbetrieblichen Organisation, dem Bekanntheitsgrad des Unternehmens, der Qualität der Mitarbeiter. Die Veräußerung eines Faktors des Firmenwertes durch ein weiterbestehendes Unternehmen fällt beim Erwerber unter den Firmenwertbegriff.