vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 69 KO: Vertrauensschaden auch für neue Gesellschafter

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2007/50RWZ 2007, 169 Heft 6 v. 22.6.2007

§ 69 Abs 2 KO schützt bei Konkursverschleppung neben den Altgläubigern der Gesellschaft auch die Neugläubiger. Der durch eine Kapitalerhöhung beitretende neue Gesellschafter einer GmbH ist ebenfalls vom Schutzzweck des § 69 Abs 2 KO erfasst.

OGH 20. 3. 2007, 4 Ob 31/07y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!