Lineare wie alineare Großmutterzuschüsse an die Enkelgesellschaft sind als Doppeleinlagen über die Zwischengesellschaft zu sehen und bewirken eine Durchaktivierung. Es kommt daher sowohl bei der Großmutter zur Aktivierung auf die Beteiligung an der Zwischengesellschaft als auch bei der Zwischengesellschaft zur Aktivierung auf die Beteiligung an der Enkelgesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten.