vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Halbjahresabschluss nach IAS 34 bereits 2007 für börsenotierte Unternehmen verpflichtend

RechnungswesenChristoph FröhlichRWZ 2007/41RWZ 2007, 137 Heft 5 v. 19.5.2007

Mit Bundesgesetzblatt vom 25. 4. 2007 wurde das Börsegesetz an die Anforderungen der Transparenzrichtlinie angepasst.

Die wichtigste Änderung betrifft die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses innerhalb von zwei Monaten für Unternehmen, deren Wertpapiere im Amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notiert sind1)1)Eine Ausnahme von der Verpflichtung zu Halbjahresabschlüssen besteht für Unternehmen, die Schuldtitel mit einer Mindest­stückelung von 50.000 € emittiert haben, sowie für Unternehmen, die bereits am 31. 12. 2003 existiert und lediglich Schuldtitel emittiert haben, für die das Herkunftsland oder eine seiner Gebietskörperschaften unbedingt und unwiderruflich garantiert. .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!