1. Der Liquidator einer Personengesellschaft hat die laufenden Geschäfte zu beenden und das Gesellschaftsvermögen zu versilbern. Zum Aufgabenbereich des Liquidators gehört auch die Auflösung eines Mietvertrags, gegebenenfalls auch im Wege einer Verfügung über die Weitergabe des Mietvertrags an einen Dritten oder auch an einen der Gesellschafter, ohne dass dazu die Zustimmung der (anderen) Gesellschafter erforderlich wäre.