Der Beitrag befasst sich mit den bilanziellen Folgen einer nicht periodengerecht erfassten Erhöhung der Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer.
Beispiel und Frage
Eine GmbH vereinbart mit ihrem mit 75 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine ihrem Ausmaß nach fremdübliche Erhöhung der betrieblichen Pensionszusage im Jahr x1 um 50 % der bisherigen Vereinbarung. Die sich aus der Erhöhung der Pensionszusage ergebende Rückstellungserhöhung wurde allerdings nicht im Jahresabschluss des Jahres x1, sondern erst im Jahresabschluss x3 erfasst.