Vor nunmehr knapp über 20 Jahren - mit einer Grundsatzentscheidung vom 3. 12. 1986 - hat der Oberste Gerichtshof den modernen „zweistufigen Überschuldungsbegriff“ in Österreich übernommen. Zentrales Tatbestandsmerkmal dieses Überschuldungsbegriffes ist die Fortbestehensprognose, die zumindest in der Anfangszeit für die Praxis viele Unsicherheiten aufgeworfen hat, inzwischen aber durch die Judikatur, durch die neuere Literatur und nun auch durch den Leitfaden ein hohes Maß an Verfestigung erfahren hat. Dieses Jubiläum bietet einen Anlass für eine Zwischenbilanz zum nunmehr erreichten Meinungsstand.