Unbare Entnahmen sind ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvolles Mittel zur Herstellung einer gewünschten Beteiligungsquote bei Einbringungsvorgängen. Entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers, wirtschaftlich sinnvolle Rechtsformänderungen ertragsteuerneutral zu ermöglichen, war die Tilgung der Verbindlichkeiten aus der unbaren Entnahme bisher nicht steuerbar. Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 wurde dies nun für bestimmte Sachverhalte geändert. Damit ergeben sich zahlreiche betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der unbaren Entnahme „Neu“. Im Folgenden analysieren wir einige aus unserer Sicht wesentliche Aspekte der Neuregelung.