Der dynamische Verweis der Umgründungssteuerrichtlinien auf das Fachgutachten KFS BW1 lässt ab 1. 5. 2006 die im neuen Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS BW1 aus 2006) dargelegten Grundsätze als anerkannte Bewertungsgrundsätze für Umgründungen verstehen.