Die Neuregelungen im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung durch das UGB ermöglichen, einhergehend mit der Vereinfachung des Grundtatbestandes, eine einfachere und klarere Feststellung der unternehmensrechtlichen Buchführungspflicht. Dies hat, durch die Verknüpfung der handelsrechtlichen Rechnungslegung mit der steuerlichen Gewinnermittlung, steuerliche Auswirkungen. Der Beitrag befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung bei den einzelnen Rechtsformen und zeigt steuerlichen Anpassungsbedarf auf*).