Das Verlustabzugsverbot des § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 erstreckt sich auf Verluste aus den Jahren vor dem Jahr des Mantelkaufes, nicht hingegen auf den Verlust des Jahres des Mantelkaufes.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0079
Der Sachverhalt
Das Verlustabzugsverbot des § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 erstreckt sich auf Verluste aus den Jahren vor dem Jahr des Mantelkaufes, nicht hingegen auf den Verlust des Jahres des Mantelkaufes.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0079
Der Sachverhalt