Hierzulande wird „Compliance“ noch immer relativ häufig sehr eng als Insidermissbrauch-Vorbeugung verstanden. Demgegenüber wird im vorliegenden Beitrag Compliance als Überwachung der Einhaltung des gesamten unternehmensrelevanten Rechts bzw der Unternehmensverfassung, welche ein wichtiges Element der Corporate Governance darstellt, interpretiert. Compliance bzw Compliance Management soll ein Höchstmaß an Normenentsprechung sicherstellen, um den anzahl- sowie gewichtsmäßig weiter zunehmenden Rechtsverletzungsrisiken vorzubeugen und sanktionsbedingte Schäden zu vermeiden. Im Folgenden sollen neben Begriffsklärungen vor allem funktionale Abgrenzungen und eine „Standortbestimmung“ von Compliance vorgenommen werden.1)