1. a) Die zusammenschlussveranlasste Übertragung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen der errichteten Mitunternehmerschaft stellt im Hinblick auf § 24 UmgrStG und den Mangel an einer Verschiebung stiller Reserven auf andere keinen steuerwirksamen Entnahme-Einlage-Tatbestand dar.