Der Beitrag zeigt , dass auch für den so genannten anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.
Beispiel und Frage
Der Unternehmer U erwirbt ein Gebäude um 1 Mio €. Im Anschluss an den Erwerb werden zahlreiche Adaptierungen im Wert von 200.000 € am Gebäude vorgenommen. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Adaptierungen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen.