Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU), dh Gesellschaften, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt iS des EU-Rechts zugelassen sind1)), werden von umfassenden Änderungen der Transparenz- und Publizitätsvorschriften erfasst. Verantwortlich dafür ist die EU-Kommission, die mit der Umsetzung des aus über 50 Einzelmaßnahmen bestehenden Financial Services Action Plan (FSAP) die Mindestanforderungen an die Märkte und an die Emittenten mit dem Ziel einer Harmonisierung und höherer Transparenz deutlich anheben will. Dies soll insbesondere durch einen Übergang zu einer Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)2)) im Jahr 2005, in Ausnahmefällen im Jahr 2007 erreicht werden. Im folgenden Beitrag wird untersucht, wie die Bestimmungen umgesetzt werden und inwieweit die kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in Österreich bereits auf die sich abzeichnenden Veränderungen der Rahmenbedingungen reagiert haben.