Durch Umgründungsmaßnahmen kann es zum Entstehen oder zum Verlust von Besteuerungsrechten an stillen Reserven kommen. Thema dieser Untersuchung ist die Entstrickung1) durch internationale Umgründungen. Beispielsweise können Besteuerungslücken dadurch entstehen, dass bei einem Anteilstausch im außerbetrieblichen Bereich Besteuerungsrechte im Sinne des § 31 EStG entgehen oder durch up-stream-Verschmelzungen und Spaltungen sowie verschmelzende Umwandlungen überhaupt stille Reserven im Beteiligungsansatz untergehen. Weitere Entstrickungsfälle und Thema der folgenden Analyse können aus internationalen verbandsrechtlichen Vermögensübertragungen resultieren.