Der Jahresabschlussprüfer hat die Auswirkung der Auslagerung der Rechnungslegung auf das interne Kontrollsystem einschließlich des Rechnungslegungssystems des zu prüfenden Unternehmens zu beurteilen. Das Ergebnis bestimmt die Prüfungsschritte und die Beurteilung des Kontrollrisikos.