Im Novemberheft der RWZ habe ich die in der Regierungsvorlage des AbgÄG 2005 vorgesehenen Änderungen im UmgrStG dargestellt. Der Nationalrat hat am 7. 12. 2005 das AbgÄG 2005 beschlossen und dabei einen Abänderungsantrag zur Umgründungssteuergesetznovelle berücksichtigt.
Schon vor dem Plenum hatten sich drei Punkte als die am heftigsten diskutierten Änderungsvorschläge herauskristallisiert: