Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Vorausetzungen eine Zuschreibung nach § 208 HGB zu erfolgen hat.
Beispiel und Frage
Die U-GmbH besitzt seit vielen Jahren eine zum Betriebsvermögen zählende unbebaute Liegenschaft. Diese zum Teil als Bauland, zum Teil als Grünland gewidmete Liegenschaft wurde vor 10 Jahren außerplanmäßig abgeschrieben aufgrund der Errichtung einer Schnellstraße in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft. Im Jahr 2005 wurde seitens der Gemeinde eine Änderung des Flächenwidmungsplanes vorgenommen und die gesamte Liegenschaft ist Gewerbegebiet, wodurch sich der Wert der Liegenschaft aufgrund der verkehrsgünstigen Lage schlagartig erhöht hat.