Die Unternehmensbesteuerung ist in Österreich traditionell von der Unternehmensfinanzierung abhängig. Durch den Betriebsausgabencharakter der Fremdkapitalzinsen und die Endbesteuerung der Kapitaleinkünfte ist die Fremdfinanzierung steuerlich begünstigt. Durch die Körperschaftsteuerreform 2005 ergibt sich unter bestimmten Annahmen eine Irrelevanz der Kapitalstruktur für die Unternehmensbesteuerung.