Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision hat am 10. Dezember 2003 die endgültige Stellungnahme zur Behandlung der Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen beschlossen (Fachgutachten KFS/RL 18.
Diese Stellungnahme beinhaltet als zentrale Punkte: