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Rückstellungen für Abräumarbeiten und für Rohstoffsicherung sind als Aufwandsrückstellungen steuerlich nicht absetzbar

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtRWZ 2004/44RWZ 2004, 181 Heft 6 v. 24.6.2004

Das EStG 1988 geht sowohl vor als auch seit Bestehen des § 9 von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff aus, der eine wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr voraussetzt.

VwGH 26.05.2004, 2000/14/0181

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