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Die Umsetzung der zweiten Geldwäscherichtlinie in das Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder

Gesellschafts- und SteuerrechtChristoph GrabenwarterRWZ 2004/34RWZ 2004, 130 Heft 5 v. 19.5.2004

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die zweite Geldwäscherichtlinie im Jahr 2003 in gemeinschaftsrechts- und verfassungskonformer Weise umgesetzt. Mit der Umsetzung konnte eine Schlechterstellung der Wirtschaftstreuhänder gegenüber Rechtsanwälten und Notaren vermieden werden.

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