Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über das SteuerreformG 2005 enthält eine im Finanzausschuss beschlossene Änderung der Regierungsvorlage. Ergänzend zu den Ausführungen im Februar- und Aprilheft der RWZ wird über jene Änderungen berichtet, die die Körperschaften berühren.