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Vorliegen einer Betriebsübertragung als Voraussetzung für eine unter Art. II UmgrStG fallende Umwandlung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2004/28RWZ 2004, 104 Heft 4 v. 21.4.2004

1. Die in den §§ 8 und 9 UmgrStG enthaltene Rückwirkungsfiktion stellt nichts anderes als eine Rechtsfolge des Vorliegens einer Umwandlung i.S.d. § 7 Abs 1 Umg rStG dar. Die Tatbestandsvoraussetzung der Übertragung eines Betriebes muss zum Zeitpunkt des gesellschaftsrechtlichen Umwandlungs- und Übertragungaktes real verwirklicht werden, damit ein solcher Rechtsakt nach § 7 Abs. 3 UmgrStG die Rechtsfolge der Anwendbarkeit der §§ 8 bis 11 UmgrStG auslösen kann.

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