Grundsätzlich sollen bei der Einholung von Bestätigungen Dritter die Wesentlichkeit der zu prüfenden Posten und das Ausmaß des inhärenten Risikos, des Kontrollrisikos für das Unternehmen sowie einzelner Prüffelder berücksichtigt werden. Für die Einholung solcher Bestätigungen gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.