Die vom österreichischen Gesetzgeber vorgesehene externe Rotation als Maßnahme zur Qualitätssicherung der Abschlussprüfung wurde durch Beschluss vom Nationalrat Nr. 347 und 348 für 2 Jahre ausgesetzt. Der EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erwägt nun die verpflichtende interne und/oder externe Rotation, trotz fehlender empirischer Untersuchungen.