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Die stille Gesellschaft und deren Rechnungslegung

RechnungswesenRolf KapfererRWZ 2004/21RWZ 2004, 82 Heft 3 v. 19.3.2004

Die Einlage des stillen Gesellschafters in ein Unternehmen kann vertraglich vielfältig gestaltet werden. In Abhängigkeit der Merkmalsausprägungen Verzinslichkeit, Teilnahme am Risiko, Mitspracherechte entscheidet sich, ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handelt.

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