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OGH zur Einbringung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Firmenbuch- und Abgabenrecht

Gesellschafts- und SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2004/20RWZ 2004, 78 Heft 3 v. 19.3.2004

1. Unter einer verdeckten (verschleierten) Sacheinlage werden Bareinlagen verstanden, die mit einem Rechtsgeschäft zwischen der Kapitalgesellschaft und dem einlegenden Gesellschafter in zeitlicher und sachlicher Hinsicht derart gekoppelt sind, dass - unter Umgehung der Sachgründungsvorschriften - wirtschaftlich der Erfolg einer Sacheinlage erreicht wird, etwa weil die Barmittel umgehend als Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters an diesen zurückfließen.

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