vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Dauer der Nachhaftung des OHG-Gesellschafters bei Umwandlung der OHG in eine KG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2004/75RWZ 2004, 309 Heft 10 v. 20.10.2004

Der ausscheidende OHG-Gesellschafter haftet nach § 159 HGB für alle zur Zeit des Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten der OHG - grundsätzlich fünf Jahre - fort. Wenn der OHG-Gesellschafter in die Stellung des Kommanditisten wechselt, gilt diese Nachhaftung sinngemäß; die erst nach diesem Wechsel eintretende Unterbrechung von Gewährleistungs- oder Verjährungsfrist kann auch zu Lasten des ehemaligen OHG-Gesellschafters haftungsverlängernd wirken, wenn er auf die Geschäfte der KG Einfluss nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!