vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Behandlung ausgleichsbedingter Schuldnachlässe seit 1998

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2003/21RWZ 2003, 74 Heft 3 v. 20.3.2003

Sanierungsgewinne sind ab 1998 wie laufende Gewinne zu behandeln und dem Tarif zu unterwerfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO ist eine Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe möglich. Die BMF-Erlässe über die Möglichkeit der sanierungsbedingten Abstandnahme von der Festsetzung der Einkommensteuer können für den Abgabepflichtigen keine Rechte und Pflichten begründen.

VwGH 28.01.2003, 02/14/0139

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!