Die Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit in der Abschlussprüfung steht in einer Wechselwirkung mit der Beurteilung des Prüfungsrisikos. In weiterer Folge wirkt sich die Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen auf die Prüfungsplanung und auf die Prüfungsaussagen aus.