Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270, Stand 8. 5. 2003)1) Die Beurteilung der Unternehmensfortführung liegt einerseits in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und andererseits auch in der des Abschlussprüfers. Die Prüfung der Unternehmensfortführung verlangt die Festlegung eines Prognosezeitraumes sowie besondere Prüfungsmaßnahmen.