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Anpassung von Vorjahresbeträgen bei Umgründungen

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2002/14RWZ 2002, 46 Heft 2 v. 20.2.2002

Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 HGB sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen von Umgründungen auf die Angabe von Vorjahresbeträgen.

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