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Bilanzsteuerrechtliches: Forderungsbewertung, Grundsatz der besseren Einsicht, Betriebsvermögenszugehörigkeit, Maßgeblichkeitsgrundsatz, Rückstellung für den Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2002/13RWZ 2002, 44 Heft 2 v. 20.2.2002

a) Ist nach den Sachverhaltsfeststellungen der Behörde von einer Erstellung der Bilanz zum 31. 12. 1993 im Juni 1995 auszugehen, schließt der werterhellende Umstand des Zahlungseingangs die Teilwertabschreibung dieser Forderung auf null aus.

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