Der Grundsatz der Werterhellung ist im Handelsrecht ausreichend eindeutig definiert. Die steuerrechtlichen Vorschriften, vor allem aber die Rechtsmeinung der Finanzverwaltung, weichen davon teilweise erheblich ab.
Der Grundsatz der Werterhellung ist im Handelsrecht ausreichend eindeutig definiert. Die steuerrechtlichen Vorschriften, vor allem aber die Rechtsmeinung der Finanzverwaltung, weichen davon teilweise erheblich ab.